Verordnungen 2018: DSGVO und EPVO

Verordnungen 2018: DSGVO und EPVO

Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Gemüter in den letzten Wochen so erregt hat, wie das die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geschafft hat. Diese wurde seitens der Europäischen Union bereits im April 2016 verabschiedet und ist seit dem 25.05.2018 für alle Mitgliedsstaaten bindend.

In dieser kurzen Zeit hat die Verordnung bereits für viel Ärger gesorgt und dürfte wohl den meisten Unternehmen, egal ob groß oder klein, Kopfzerbrechen und schlaflose Nächte bereiten.

Denn auch wenn sie möglicherweise gut gemeint ist und sich mit einem durchaus wichtigen Thema befasst, wird bei näherer Betrachtung schnell klar, dass die DSGVO weitreichende Folgen mit sich bringt.

Datenschutzgrundverordnung: worum es geht

Kurz gesagt hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Ziel, die persönlichen Daten aller besser zu schützen. Sie soll mehr Transparenz ermöglichen und die Rechte von Verbrauchern stärken.

Zu den personenbezogenen Daten, deren Schutz die DSGVO regelt, gehören beispielsweise Name, E-Mail- und IP-Adresse oder auch die Anschrift.

Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen. Auch Vereine und Behörden müssen die Regelungen umsetzen und befolgen. Anderenfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Persönliche Daten müssen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden
  • Betroffene müssen ihr Einverständnis gegeben haben
  • Bei nicht zwingend notwendigen Daten muss der Verbraucher widersprechen können
  • Verbraucher müssen auf Verlangen Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten
  • Vor dem Erheben der Daten müssen Verbraucher über den Verwendungszweck aufgeklärt werden
  • Je nach Unternehmensgröße ist ein Datenschutzbeauftragter notwendig
  • Umfangreiche Pflichten zur Dokumentation hinsichtlich gespeicherter Daten
  • Bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig

Die ePrivacy-Verordnung kommt

Wer denkt, mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung alles überstanden zu haben, sei an dieser Stelle an die ePrivacy-Verordnung erinnert. Auch diese sollte ursprünglich zum 25.05.2018 in Kraft treten, verzögert sich jedoch.

Während die DSGVO sowohl online als auch offline gilt, betrifft die EPVO ausschließlich die elektronische Kommunikation, beziehungsweise Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind.

Sie regelt unter anderem, dass Tracking-Cookies künftig nur noch nach dem vorherigen Zustimmen von Webseitenbesuchern gesetzt werden dürfen. Gerade auf Werbeformen wie Retargeting wird das große Auswirkungen haben.

Eine Verordnung mit weitreichenden Folgen

Wer sich mit der Datenschutzgrundverordnung und deren Umsetzung befasst, bekommt schnell den Eindruck, dass das Internet für die Verantwortlichen nach wie vor das sprichwörtliche Neuland darstellt.

Denn die DSGVO bedeutet für alle betroffenen Unternehmen nicht nur einen immensen Arbeitsaufwand. Sie erschwert darüber hinaus auch in vielen Fällen ein wirtschaftliches Arbeiten.

Das gilt besonders für Mittelständler, die in Branchen mit geringen Margen tätig sind und (im Unterschied zu großen Playern wie Amazon) nicht über ein riesiges Werbebudget verfügen.

Diese sind darauf angewiesen, Interessenten ihre Werbeanzeigen möglichst passgenau auszuliefern, um so überhaupt Gewinn zu erwirtschaften.

Zu diesem Zweck ist es jedoch notwendig, zu wissen, woher die Käufer kommen und welche Trafficquellen und Anzeigen sich dabei als besonders erfolgreich herausgestellt haben.

Basierend auf diesen Informationen ist dann eine weitere Optimierung der Kampagnen möglich, was bei vielen Unternehmen letztlich das Überleben gesichert haben dürfte.

Dass es dabei lediglich um die Zielgruppe als Ganzes und nicht um einzelne Personen geht, scheint die Politik allerdings nicht verstanden zu haben.

Denn die DSGVO und die EPVO, welche Unternehmen als nächstes bevorsteht, machen eine effektive Ansprache der eigenen Zielgruppe in der Werbung nahezu unmöglich.

Welche Auswirkungen das mittelfristig auf unsere Wirtschaft und die Innovationskraft haben wird, sollte eigentlich schnell klar werden.

Wenigstens schützt uns die DSGVO vor den großen Konzernen

Ein weiteres Argument, das für die Notwendigkeit der vorgenommenen gesetzlichen Regelungen gerne bemüht wird, ist der Schutz der Verbraucher vor der “Datensammelwut” der großen Internetkonzerne wie Facebook, Amazon oder Google.

Endlich werden diese Unternehmen einmal in die Schranken gewiesen, sodass sie lernen, dass sie nicht tun und lassen können, was sie wollen.

Doch ist das tatsächlich der Fall oder bleibt die Wirkung von Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung hier möglicherweise aus?

Kurz gesagt dürfte sich für die Größen der Onlinebranche, von denen übrigens nicht ohne Grund kein einziger aus Deutschland oder Europa stammt, rein gar nichts ändern.

Denn es ist doch so, dass keiner davon eine ernste Konkurrenz hat. Mit anderen Worten werden die meisten Verbraucher mangels Alternativen auch weiterhin Facebook oder Google nutzen.

Und dass diese die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer auch in Zukunft verwenden dürfen, lassen sich die Konzerne mit einem einzigen Klick bestätigen.

Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft. Allerdings hat die Politik mit DSGVO und EPVO dafür gesorgt, dass zumindest auf dem europäischen Markt auch in Zukunft keine ernstzunehmenden Konkurrenten entstehen werden.

Mit anderen Worten schwächen die neuen Verordnungen die Macht der großen Internetkonzerne nicht, sondern werden im Gegenteil dafür sorgen, dass diese in Zukunft noch mächtiger werden.

Fazit

Sowohl die Datenschutzgrundverordnung als auch die ePrivacy-Verordnung bedeuten einen massiven Einschnitt in die Entwicklung der Onlinemarketing Branche in Deutschland.

Sie werden viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen und dadurch über kurz oder lang auch Arbeitsplätze kosten.

Hinzu kommt, dass die Überregulierung den Wirtschaftsstandort Europa wohl nachhaltig schwächen und Innovationen an vielen Stellen ausbremsen dürfte.

In der Folge wird der Vorsprung der aktuellen Platzhirsche wie Amazon, Google oder Facebook noch weiter wachsen und Europa in diesem Bereich endgültig den Anschluss verlieren.

Und wem das nun zu viel Schwarzmalerei war, der möge für einen Moment darüber nachdenken, inwiefern es wohl sinnvoll sein könnte, dass ab sofort jeder gemeinnützige Verein mit hohen Kosten rechnen muss, sofern seine Dokumentation oder seine Webseite nicht den gesetzlichen Regelungen genügen.

Bild: © JESHOOTS.COM / Unsplash

2 Comments
  1. Naja, und wo finde ich konkrete Empfehlungen für die Webseite? Was genau man machen muss, welche Texte und in welcher Sprache da auf der Seite man hinzufügen muss, um die Schwierigkeiten zu vermeiden?

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